OPEN CALL | RESIDENZPROGRAMM 2026

Kysy Fischer PROFANAS / Foto: Óscar Barbosa

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Im Rahmen des jährlichen Residenzprogramms können sich Künstler:innengruppen aus den Performing Arts (Schwerpunkt Tanz, Performance und Zeitgenössischer Zirkus) um einen Residenzaufenthalt mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen auf Schloss Bröllin bewerben. 

WANN?
Folgende Zeiträume sind für Residenzen vorgesehen: Juni bis September 2026. 

Bitte beachten Sie: Keine Aufenthalte sind möglich im folgenden Zeitraum: 01.-15.08.2026. Der Aufenthalt beträgt mindestens eine, maximal zwei Wochen.

WAS BEINHALTET EINE RESIDENZ?

  • Studio/Arbeitsraum/Außenfläche sowie Bereitstellung eines Grundsettings an technischem Equipment (Überblick über räumliche Optionen hier).
  • Unterbringung in Einzel-/ Doppel oder Mehrbettzimmern (aus Kapazitätsgründen ist keine Einzelzimmer-Unterbringung garantiert). 
  • Verpflegung nach Möglichkeit durch unsere Gutsküche (vegetarische Vollverpflegung), alternativ nach Absprache durch Bereitstellung einer Selbstversorgerküche.
  • Ein anteiliger Reisekostenzuschuss kann nach Absprache gewährt werden (Fokus auf Green Travel; grundsätzliche Nutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln für Strecken von weniger als 500 km). 
  • Am Ende des Residenzaufenthaltes findet in Abstimmung mit der Gruppe eine formatoffene öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse statt. Die Werbung und Organisation dafür übernimmt Schloss Bröllin.

WER? 
Die Ausschreibung richtet sich an Gruppen aus den Performing Arts mit Schwerpunkt auf Tanz, Performance und Zeitgenössischen Zirkus. Eine Residenz ist insbesondere sinnvoll, um temporär für eine konzentrierte Produktionsphase zusammenzukommen. Das Residenzprogramm versteht sich als produktionsunterstützend und richtet sich an Künstler:innen, die mit bereits gesicherten Drittmitteln oder noch offener Förderzusage an einer neuen Produktion arbeiten oder ein früheres Projekt zur Wiederaufnahme überarbeiten möchten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fördersituation laden wir aber auch Künstler:innen/-gruppen ein, die sich – ohne Förderzusage – in einer Recherche- oder Orientierungsphase befinden.

Die vorliegenden Anträge werden von der Jury nach nachfolgenden Kriterien beurteilt:

  • Künstlerische Qualität des Vorhabens
  • Plausibilität der Umsetzung des Konzeptes
  • Professionelle Perspektive der Gruppe/ des Projektes
  • Willkommen ist eine plausible Beantwortung der Frage, warum ein Residenzaufenthalt an einem Ort wie Schloss Bröllin für das Projekt sinnvoll erscheint.
  • Vermittlungsangebote und Bezug zur Region Uecker-Randow sind wünschenswert, um Schloss Bröllin als offenen Begegnungsraum weiter zu etablieren und für ein Miteinander in diversen Nachbarschaften und zwischen den Generationen zu öffnen.

RICHTLINIEN & HINWEISE
Bitte reichen Sie den Antrag und alle Anlagen elektronisch ein (in deutscher oder englischer Sprache). Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Online-Anträge müssen bis zum 30. September 2025, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (CEST) bei uns eingegangen sein.

Anmerkungen oder besondere Bedarfe*: Wir arbeiten laufend an der Verbesserung unserer Barrierefreiheit, trotzdem ist Schloss Bröllin – bedingt durch die baulichen Gegebenheiten – kein barrierefreier Ort.
* Access Rider auf Anfrage

Nach 24:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie eine stabile Netzverbindung mit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung großer Datenmengen nutzen. 

Sonstige Hinweise: Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw.  Förderzwecken.  Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragsteller:innen eine Mitteilung über die Förder-Voten der Jury. Wir bemühen uns darum, die Entscheidung bis Ende November 2025 bekannt geben zu können. Bei einer Förderung wird der Residenzzeitraum gemeinsam verbindlich festgelegt. Eine nachträgliche Verschiebung kann zum Verlust der Förderzusage führen. 


HIER BEWERBEN | APPLY HERE


Kontakt und weitere Informationen:
www.broellin.de/residenzprogramm 

Das Residenzprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Landkreis Vorpommern-Greifswald.

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