OPEN CALL | RESIDENZPROGRAMM 2025
Internationale Künstler:innengruppen aus den Performing Arts können sich um einen Residenzaufenthalt auf Schloss Bröllin bewerben. Für die Produktion von Tanz-, Theater-, Circus- und Performance-Projekten ist ein Aufenthalt für die Dauer von bis zu zwei Wochen möglich.
WANN?
Folgende Zeiträume sind für Residenzen vorgesehen: Mai, Juni, Juli sowie September 2025.
Bitte beachten Sie: Keine Aufenthalte sind möglich im folgenden Zeitraum: 24.07.-06.09. 2025. Der Aufenthalt beträgt mindestens eine, maximal zwei Wochen.
WAS BEINHALTET EINE RESIDENZ?
- Studio/Arbeitsraum/Außenfläche sowie Bereitstellung eines Grundsettings an technischem Equipment. Einen Überblick über die Arbeitsräume erhalten Sie hier
- Unterbringung in Mehrbettzimmern (aus Kapazitätsgründen ist keine Einzelzimmer-Unterbringung garantiert).
- Verpflegung nach Möglichkeit durch unsere Küche, alternativ nach Absprache durch Bereitstellung einer Selbstversorgerküche.
- Ein anteiliger Reisekostenzuschuss kann nach Absprache gewährt werden (grundsätzlich ist das ökologisch am wenigsten bedenkliche Verkehrsmittel zu wählen).
- Am Ende der Produktionszeit findet in Abstimmung mit der Gruppe eine öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse statt, zu der Publikum eingeladen werden kann. Die Werbung und Organisation dafür übernimmt Schloss Bröllin.
WER?
Die Ausschreibung richtet sich an Gruppen aus allen Bereichen der Performing Arts. Eine Residenz ist insbesondere sinnvoll, um temporär für eine konzentrierte Produktionsphase zusammenzukommen. Das Residenzprogramm versteht sich dezidiert als produktionsunterstützend und richtet sich an Künstler:innen, die mit bereits gesicherten Drittmitteln oder noch offener Förderzusage an einer neuen Produktion arbeiten oder ein früheres Projekt zur Wiederaufnahme überarbeiten möchten.
Die vorliegenden Anträge werden von der Jury nach nachfolgenden Kriterien beurteilt:
- Künstlerische Qualität und Eigenständigkeit des Vorhabens
- Plausibilität, Ernsthaftigkeit und Originalität der Umsetzung des Konzeptes
- Professionelle Perspektive der Gruppe / des Projektes
- Nach Möglichkeit sollten die Bewerber:innen bereits eigene Projekte realisiert haben
- Künstlerische Qualität der bisherigen Arbeit
- Wir machen keine thematischen Vorgaben, wünschen uns aber die plausible Beantwortung der Frage, warum ein Residenzaufenthalt an einem Ort wie Schloss Bröllin für das Projekt sinnvoll erscheint.
- Vermittlungsangebote und Bezug zur Region Vorpommern sind wünschenswert, aber kein Muss.
RICHTLINIEN & HINWEISE
Bitte reichen Sie den Antrag und alle Anlagen elektronisch ein (in deutscher oder englischer Sprache). Das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anträge müssen bis zum 30. September 2024, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ) bei uns eingegangen sein.
Nach 24:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie eine stabile Netzverbindung mit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung großer Datenmengen nutzen.
Sonstige Hinweise: Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderzwecken. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragsteller:innen eine Mitteilung über die Förder-Voten der Jury. Wir bemühen uns darum, die Entscheidung bis Ende November 2024 bekannt geben zu können. Bei einer Förderung wird der Residenzzeitraum gemeinsam verbindlich festgelegt. Eine nachträgliche Verschiebung kann zum Verlust der Förderzusage führen.
Kontakt und weitere Informationen:
Jana Bäskau, Leitung Residenzrogramm/residenz@broellin.de
www.broellin.de/residenzprogramm
Das Residenzprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Landkreis Vorpommern-Greifswald.